In Österreich gibt es seit dem 1. August 2008 keine Erbschaftssteuer mehr. Der Verfassungsgerichtshof hob die Steuer aufgrund der Ungleichbehandlung von Geldvermögen und Immobilien auf. Obwohl keine direkte Erbschaftssteuer mehr erhoben wird, fällt bei Grundstücksvererbungen und -schenkungen eine Grunderwerbsteuer an. Diese wurde mit der Steuerreform 2015/2016 erhöht und ist nach einem Stufentarif geregelt, der zwischen 0,5% und 3,5% des Grundstückswerts beträgt. Für Erbschaften außerhalb des Familienkreises gilt der Normaltarif von 3,5%. Trotz der Abschaffung besteht eine Meldepflicht für Schenkungen beim Finanzamt. Die Wiedereinführung einer Erbschaftssteuer wird gelegentlich diskutiert, insbesondere für große Vermögen, um zusätzliche Staatseinnahmen zu generieren.