Wohnungseigentum

Wohnungseigentum ist in Österreich das dingliche Recht eines Miteigentümers einer Liegenschaft, ein bestimmtes Wohnungseigentumsobjekt (z.B. eine Wohnung, selbständige Räumlichkeit oder einen Kfz-Abstellplatz) ausschließlich zu nutzen und darüber zu verfügen. Es ist untrennbar mit einem ideellen Anteil an der gesamten Liegenschaft verbunden, der im Grundbuch als Bruchzahl eingetragen wird. Geregelt wird das Wohnungseigentumsrecht durch das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002). Die Begründung erfolgt in der Regel durch einen schriftlichen Wohnungseigentumsvertrag aller Miteigentümer und die Eintragung ins Grundbuch. Wohnungseigentümer bilden eine Eigentümergemeinschaft, die als juristische Person gilt und gemeinsam über die Verwaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft entscheidet.