Schlichtes Miteigentum bezeichnet in Österreich eine Form des gemeinsamen Eigentums an einer Liegenschaft, bei der mehrere Personen Miteigentümer sind, ohne dass bestimmte Objekte (wie Wohnungen) einzelnen Eigentümern zugeordnet sind. Jeder Miteigentümer besitzt einen ideellen Anteil an der gesamten Liegenschaft, ausgedrückt in Bruchzahlen (z.B. 1/2, 1/10). Um bestimmte Teile der Liegenschaft zu nutzen, müssen die Miteigentümer einstimmig Benützungsregelungen vereinbaren. Diese sollten im Grundbuch eingetragen werden, um auch für Rechtsnachfolger bindend zu sein. Im Gegensatz zum Wohnungseigentum bietet schlichtes Miteigentum weniger Rechtssicherheit und kann durch eine Teilungsklage aufgelöst werden.