Erhält ein Makler vom (Ver-)Käufer oder (Ver-)Mieter einer Immobilie das befristete Exklusivrecht für die Vermittlung, so besteht der Anspruch auf die vereinbarte Provision auch, wenn dieser Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird bzw. der Auftraggeber trotz Vereinbarung einen weiteren Makler damit beauftragt.
- Datum 17.06.21
Maklerprovision: Sonderfall Alleinvermittlungsauftrag

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