Ob Kauf oder Mietvertrag: Eine Maklerprovision ist grundsätzlich nur bei einem erfolgreichen Vertragsabschluss des Maklers fällig. Makler dürfen auch keinen Vorschuss und keine Anzahlung der Provision verlangen. Für den Fall, dass der Vermittlungserfolg ohne ihr eigenes Verschulden ausfällt, können sie jedoch mit dem Auftraggeber eine Entschädigung in Höhe der eigentlichen Provision vereinbaren – wenn dieser z.B. ohne wichtigen Grund vom geplanten Verkauf bzw. der Vermietung zurücktritt. Diese „Aufwandsentschädigung“ muss vorab schriftlich vereinbart werden.
- Datum 17.06.21
Wann ist die Maklerprovision fällig?

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