Was können Makler von Vermietern verlangen?

Formular mit Füllfeder

Der Makler kann vom Vermieter in der Regel bis zu drei Bruttomieten als Provision fordern. Egal, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag handelt – im Gegensatz zur Maklerprovision beim Mieter: Hier muss der Immobilienmakler auf die Laufzeit des Mietvertrags achten. Hier berechnet sich die Provision i.d.R. wie folgt:

  • Unbefristeter oder auf über drei Jahre befristeter Mietvertrag: höchstens zwei Bruttomonatsmieten
  • Bis zu drei Jahre befristeter Mietvertrag: max. ein Bruttomonatsmiete
  • Unbefristeter Mietvertrag (Immobilienmakler ist zugleich Verwalter der Wohnung): höchstens eine Bruttomonatsmiete
  • Untervermietung einzelner Räume: max. ein Bruttomonatsmiete
  • Verlängert sich ein befristeter Mietvertrag bzw. wird er in ein unbefristetes Mietverhältnis umgewandelt: Ergänzungsprovision bis max. ein halber Monatsmietzins (sofern vorab vereinbart)

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