Für die erfolgreiche Vermittlung der gewünschten Mietwohnung steht dem Immobilienmakler eine Maklerprovision zu. Als Bemessungsgrundlage dient der Bruttomietzins (§24 Immobilienmaklerverordnung). Dieser besteht aus
- dem Haupt- beziehungsweise Untermietzins,
- den anteiligen Betriebskosten,
- den laufenden Abgaben
- sowie dem Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände (ohne Umsatzsteuer) oder sonstigen Leistungen, die der Vermieter über die Überlassung des Mietgegenstandes hinaus erbringt.
Die daraus berechnete Summe stellt die Grundlage für die Bemessung der Provision dar. Dazu kommen 20 % Umsatzsteuer. Wird ein Immobilienvermittler als Doppelmakler tätig, so schließt er meist mit dem Vermieter als auch mit dem Mieter einen Maklervertrag ab und kann daher von beiden eine Provision verlangen. Voraussetzung ist jedoch, dass dies vorab schriftlich vereinbart wurde.