Als Verkäufer, Vermieter oder Verpächter eines Gebäudes bzw. Nutzungsobjekts (Häuser, Wohnungen oder Geschäftsräume) sind Sie zur Vorlage eines Energieausweis verpflichtet. Dieser Energieausweis darf nicht älter als 10 Jahre sein.
Bitte beachten: Die Informationspflicht über den energietechnischen Zustand der Gebäude gilt auch bereits für Immobilieninserate. Die Vorlage eines Energieausweises bzw. das Unterlassen einer Vorlage oder Aushändigung hat Folgen nach dem Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht. Dazu gelten bei einem Verstoß Verwaltungsstrafbestimmungen. Quelle und weitere Infos: oesterreich.gv.at