Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kann der Makler sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer eine Maklerprovision vereinbaren. In der Praxis ist es jedoch üblich, dass die Provision zu gleichen Anteilen zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird.
Die Provisionshöhe richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises. Und werden vom Käufer etwa Hypotheken übernommen, werden diese dem Kaufpreis hinzugerechnet. Die folgenden Werte sind als Obergrenzen in der Immobilienmaklerverordnung angegeben:
- Preis bis 36.336,42 Euro: max. vier % des Kaufpreises
- Preis zwischen 36.336,42 Euro und 48.448,51 Euro: 453,46 Euro
- Preis über 48.448,51 Euro: max. drei % des Kaufpreises
- Zusätzlich 20 % Umsatzsteuer
Anmerkung: stimmen die Zahlen?
Sonderfall „Vollständige Innenprovision“: In seltenen Fällen übernimmt der Verkäufer auch die gesamte Provision. Dem Käufer wird die Immobilie somit ohne zusätzliche Maklerprovision angeboten – wobei diese jedoch meist im Kaufpreis berücksichtigt wird.